FAQ

Häufig gestellte Fragen

Mitgliedschaft

Sie können zum 1. eines jeden Monats Mitglied im Schwimmverein 05 werden.

Wenn Sie bereits Mitglied sind, können Sie eine Änderung Ihrer Daten gerne jederzeit in der Geschäftsstelle abgeben. Sie müssen hierfür keinen extra Mitgliedsantrag ausfüllen.

Der Austritt aus dem Verein kann nur nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft jeweils zum 31. Dezember erfolgen und muss dem Verein in Schriftform, in elektronischer Form oder in Textform bis spätestens 30. September mitgeteilt werden.

Die jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.

Reha-Sport

Reha-Sport ist ein Bewegungstraining in der Gruppe. Die Teilnehmer treffen sich regelmäßig, um unter Anleitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters gemeinsam Sport zu treiben.

Unser Aqua-Reha-Sportangebot richtet sich an Menschen mit orthopädischen Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates (im Bereich Wirbelsäule, Knie- und Hüftgelenk, Endoprothesen), Arthrose und Osteoporose.

Das Ziel des Reha-Sports ist es mit den Mitteln des Sports Menschen mit körperlichen Problemen und Einschränkungen wieder in Bewegung zu bringen, Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern und dadurch Ihr Wohlbefinden und die körperliche Belastung zu steigern. Weiterhin soll der Reha-Sport durch die gemeinsame Bewegung in der Gruppe auch die soziale Integration fördern. Die Krankenkassen, die diesen „Bewegungskurs“ im Regelfall mit 50 Übungseinheiten komplett bezahlen, verstehen den Reha-Sport als Hilfe zur Selbsthilfe.

Ziel ist, dass der Teilnehmer nach Abschluss des Reha-Sports weiterhin regelmäßig Sport treibt, um die Nachhaltigkeit zu sichern.

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt (Formular 56). Sie enthält neben der Diagnose auch Empfehlungen zur Anzahl der Übungseinheiten und zur Häufigkeit der Teilnahme pro Woche. Mit der vom Arzt ausgestellten Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse, lassen diese dort genehmigen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigen.

Ihre genehmigte Verordnung sowie die Unterschriftenliste bringen Sie zum ersten Training mit. Hier bestätigen Sie Ihre Teilnahme per Unterschrift auf der Unterschriftenliste pro Std.

In der Regel umfasst eine ärztliche Verordnung 50 Übungseinheiten à 45 Minuten, die in maximal 18 Monaten absolviert werden.

Die Kosten für den Reha-Sport übernimmt zu 100 % Ihre Krankenkasse. Mit der Vorlage der durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigten Verordnung entstehen keine Kosten für Sie.

Sie erhalten als Privatpatient ebenfalls eine Verordnung von Ihrem Arzt, sollten aber vorab die Kostenübernahme mit Ihrem Kostenträger klären. Auf Anfrage stellt der Verein auch eine Privatrechnung aus.